Standort: Landkreis Ostallgäu, Wertach bei Flusskilometer 61,87
Wasserrecht:
erteilt vom Landratsamt Marktoberdorf am 18.7.2006
Umwelt:
regenerative Stromerzeugung für rund 300 3-Personen-Haushalte ( bei 3500 kWh/Jahr ohne elektrische Warmwasserversorgung)
siehe dazu BDEW-Charts Seite 10
oder Wikipedia
unter Vermeidung von ca. 650 Tonnen Kohlendioxid und 1,2 Kilogramm Atommüll pro Jahr.
Herstellung der Durchgängigkeit durch ein Umgehungsgerinne.
Hydrologische Daten:
Wasserkraftanlage:
Rechenreinigungsanlage:
Vertikaler Rechen ca. 6x6m
Stababstand 2 cm
Vollautomatischer Betrieb nach Pegeldifferenz und Zeit
abgestimmt mit dem Fischereiverband Schwaben
Umgehungsgerinne:
Das Umgehungsgerinne wurde vom Wasserwirtschaftsamt des Freistaat Bayern errichtet,
der Wasserkraftbetreiber beteiligt sich an den Kosten zur Hälfte.
Die Wasserkraftanlage wird so zu steuern, dass über das Umgehungsgerinne zu jeder Zeit
ein Abfluss von mindestens 0,200 m²/s sichergestellt ist.
Grundstücke: Für den Bau (ca. 2000 m²) und die Zufahrt werden Teile der Grundstücke des Freistaates Bayern mit den Flurstücknummern; 2527/61 Wertach, 2527/59 Westufer, 1844 Ufergrundstück benötigt. Für die zum Bau benötigten Grundstücke wurde ein Erbbauvertrag mit dem Freistaat Bayern abgeschlossen.
Ausgleichsgrundstück: Im Dezember 2006 wurden 3000 m² des Grundstückes mit der Flurnummer 1301 der Gemarkung Rieden erworben und nach dem Landschaftspflegerischen Begleitplan bepflanzt ( 1000m², Rest Sukzession ).
Gewässerunterhalt: Dem Vorhabensträger obliegt die Unterhaltung der gesamten Wasserkraftanlage, des linken Wertachufers von 10 m oberhalb der Ausleitungsstelle des Umgehungsgerinnes bis 20 m unterhalb der Wiedereinmündung des Umgehungsgerinnes sowie des Gewässerbettes der Wertach insoweit als dies für die Wasserkraftausnutzung erforderlich ist.
Wehrunterhalt: Der Vorhabensträger beteiligt sich an den Kosten für die Instandhaltung des Wertachwehres mit einem Anteil von 1/3 der Kosten. Dies gilt auch für Massnahmen im Unterwasser der Wehranlage, die ggf. zur Standsicherheit der Wehranlage notwendig werden (Kolkschutz)
Unterhalt des Umgehungsgerinnes: dies obliegt dem Freistaat Bayern.
Verwendete Unterlagen für die Planung: