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Das Kraftwerk:

Die WWKW GmbH & Co. KG betreibt seit April 2009 ihr neu errichtetes Wasserkraftwerk zur regenerativen Stromerzeugung bei Flusskilometer 61,87 an der Wertach.

Die Anlage erzeugt pro Jahr ca. 1.1 Millionen Kilowattstunden Strom. Das entspricht dem Jahresbedarf von über 300 Haushalten und vermeidet gegenüber herkömmlicher Stromerzeugung rund 650 Tonnen Kohlendioxid (CO2) und fast 1,2 Kilogramm Atommüll pro Jahr.

Die Wasserkraft ist eine stets erneuerbare, heimische, dezentral und emissionsfrei erzeugte Energie und ist hinsichtlich des Erntefaktors – das ist das Verhältnis aus der für Bau und Betrieb aufgewendeten Energie zu erzeugter Energie - anderen Formen der regenerativen Stromerzeugung deutlich überlegen wie nachfolgende Grafik zeigt.

Erntefaktor
Erntefaktor nach Prof.E.Göde Universität Stuttgart

Voraussetzungen:

Für die Errichtung und den Betrieb der Wasserkraftanlage an einem öffentlichen Gewässer muss eine Bewilligung zur Gewässernutzung (Wasserrecht) nach den einschlägigen Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erwirkt werden.

Wasserrechtsverfahren sind in der Regel langwierig und mit großem Aufwand verbunden, da vielfältige Vorschriften eingehalten und zahlreiche Träger öffentlicher Belange gehört werden müssen. Planungen müssen durchgeführt und gemäß den teilweise widersprechenden Einwendungen der Fachbehörden mehrmals überarbeitet und angepasst werden.

Unter anderem ist für umweltrelevante Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung und wegen des Eingriffs in die Natur und Landschaft ein Landschaftspflegerischer Begleitplan durch ein erfahrenes Ingenieurbüro zu erstellen.

Da die Anlage Flächen im Auwald beansprucht, wurde eine geeignete Ausgleichsflächen im Verhältnis 1:3 zu erworben und zugunsten des Freistaates Bayern rechtlich gesichert. Ein Drittel der Fläche (1000 m²) wurde gemäß dem Landschaftspflegerischer Begleitplan aufgeforstet.

Außerdem ist eine Baubewilligung und eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, nötig.

Der Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes Ostallgäu, Untere Wasserrechtsbehörde, für die Errichtung einer Wasserkraftanlage am bestehenden Wertachwehr in Fluss-km 61,870,FI.-Nrn. 2527/61, 2527/59 und 1844 der Gemarkung Pforzen liegt seit 18.07.2006 vor.


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